Für die Höhe einer Abfindung gibt es keine gesetzliche Formel. Dennoch hat sich in der arbeitsgerichtlichen Praxis ein häufiger Orientierungswert etabliert:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Dieser Faktor ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein rein praktischer Richtwert, der sich aus der Vergleichspraxis der Arbeitsgerichte entwickelt hat. Er soll grob das Prozessrisiko des Arbeitgebers abbilden und dient lediglich als Ausgangspunkt für Verhandlungen.
Wichtig: Der Faktor 0,5 ist keine „Standardabfindung“, sondern nur ein Annäherungswert – die tatsächliche Höhe kann deutlich darüber oder darunter liegen.