Die Drei-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Entscheidend ist also nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern wann Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben.
Wird sie Ihnen persönlich übergeben oder tagsüber in den Briefkasten eingeworfen, gilt sie in der Regel am selben Tag als zugegangen. Die Frist läuft dann ab dem nächsten Tag.
Erfolgt der Einwurf allerdings erst am späten Abend oder in der Nacht, also zu einer Zeit, in der gewöhnlich keine Postzustellung mehr erwartet wird, gilt die Kündigung erst am nächsten Tag als zugegangen.
Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich automatisch auf den nächsten Werktag.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie im Zweifel immer vom frühestmöglichen Zugangstag ausgehen – so vermeiden Sie, dass die Frist unbemerkt abläuft.