Nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Andernfalls drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Unabhängig davon, ob Sie Klage erheben oder nicht, ist diese Meldung verpflichtend, wenn Sie sich arbeitslos melden möchten.
Zusätzlich sollten Sie sich frühzeitig um folgende Unterlagen kümmern: Arbeitsbescheinigungen vom aktuellen Arbeitgeber, Zeugnisse und ggf. Zwischenzeugnisse, Sozialversicherungsausweis, sowie elektronische Lohnsteuerbescheinigung. All diese Unterlagen helfen Ihnen beim weiteren Bewerbungsprozess.