Kündigung erhalten Was tun?
Anwalt für Arbeitsrecht in Rodgau

Kündigung erhalten Was tun? Erste Schritte für Arbeitnehmende

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis, das sowohl rechtliche als auch persönliche Herausforderungen mit sich bringt. Oft stehen Arbeitnehmende vor der Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist, welche Ansprüche bestehen und wie es beruflich weitergeht.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche ersten Schritte Arbeitnehmende nach einer Kündigung unternehmen sollten. Ich erkläre Ihnen, worauf Sie achten müssen, welche Fristen wichtig sind und wie Sie sich rechtlich absichern.
Außerdem zeige ich Ihnen, wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, wie Sie mit der Agentur für Arbeit umgehen und was bei einer Abfindung zu beachten ist.
Kündigung erhalten was tun
Haben Sie offene Fragen zum Thema? Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter: 0155 / 66914390 oder per E‒Mail an: info@rechtsanwalt‒kemmerer.de

1. Ein plötzlicher Einschnitt: Wenn die Kündigung ins Haus flattert

Der Moment, in dem Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten, ist oft ein Schock. Die Gedanken kreisen: Warum ich? Was habe ich falsch gemacht? Wie geht es jetzt weiter? Die Kündigung trifft viele Arbeitnehmende unvorbereitet – manchmal mitten im Arbeitsalltag, manchmal am Freitagmittag kurz vor dem Wochenende. Die Gefühle reichen von Enttäuschung über Wut bis hin zu existenziellen Sorgen.

Ruhe bewahren und sachlich analysieren

So nachvollziehbar es auch ist: Lassen Sie sich nicht zu übereilten Reaktionen hinreißen. Unterschreiben Sie nichts vorschnell, insbesondere keine Aufhebungsverträge oder Abwicklungsvereinbarungen. Prüfen Sie zunächst folgende Punkte genau:
  • Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Mündliche Kündigungen sind unwirksam
  • Welches Datum trägt die Kündigung und wann haben Sie sie tatsächlich erhalten?
  • Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung?
  • Wurde eine Kündigungsfrist eingehalten?
  • Sind die Kündigungsgründe nachvollziehbar dargelegt?
Bewahren Sie das Kündigungsschreiben gut auf. Es dient als wichtigste Grundlage für alle weiteren Schritte. Machen Sie sich Notizen zu den Umständen, unter denen Sie die Kündigung erhalten haben.

2. Sofort handeln: Die Drei‒Wochen‒Frist beachten

Das deutsche Arbeitsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Dazu müssen Sie innerhalb von drei Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist.

Professionelle Hilfe ist entscheidend

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann innerhalb dieser Frist Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage prüfen, eine erste Einschätzung vornehmen und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung detailliert, bewerte Ihre Erfolgsaussichten einer Klage und gebe Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Dabei analysiere ich nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern entwickle auch eine individuelle Strategie für Ihre Situation – ob Kündigungsschutzklage, Verhandlung oder andere Lösungswege.

3. Kündigungsschutz und mögliche Ansprüche prüfen lassen

Ob eine Kündigung rechtens ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift unter bestimmten Voraussetzungen:
  • Betriebsgröße: Mehr als 10 Beschäftigte im Betrieb
  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Elternzeit
Auch formale Fehler können eine Kündigung unwirksam machen:
  • Fehlende Schriftform (§ 623 BGB)
  • Unterlassene Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)
  • Kündigung durch nicht vertretungsberechtigte Person
  • Unzureichende Kündigungsgründe bei verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungen
Diese Aspekte kann ein Anwalt für Sie prüfen und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte einleiten.

4. Abfindung und Aufhebungsvertrag: Chancen nutzen

Viele Arbeitgeber zeigen sich verhandlungsbereit, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Das kann für Arbeitnehmende eine Chance sein: In vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung zu erzielen, selbst wenn Sie die Kündigung erhalten haben und darauf kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Abfindungsverhandlungen strategisch führen

Die Höhe einer Abfindung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter zum Zeitpunkt der Kündigung
  • Chancen einer Kündigungsschutzklage
  • Wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers
  • Verhandlungsgeschick
Lassen Sie sich juristisch beraten!
Ein professioneller Rechtsbeistand kann für Sie mit dem Arbeitgeber verhandeln, Ihre Interessen vertreten und auf Wunsch auch einen Aufhebungsvertrag rechtlich überprüfen. Achten Sie darauf, nichts zu unterschreiben, bevor Sie nicht juristisch beraten wurden.
Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein - mit Erfahrung, Strategie und Verhandlungsgeschick.

5. Arbeitsagentur informieren und Arbeitssuchendmeldung

Nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Andernfalls drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Zusätzlich sollten Sie sich frühzeitig um folgende Unterlagen kümmern: Arbeitsbescheinigungen vom aktuellen Arbeitgeber, Zeugnisse und ggf. Zwischenzeugnisse, Sozialversicherungsausweis, sowie elektronische Lohnsteuerbescheinigung. All diese Unterlagen helfen Ihnen beim weiteren Bewerbungsprozess.

6. Muss ich nach der Kündigung weiterarbeiten?

Grundsätzlich ja. Wenn Sie nicht freigestellt wurden, sind Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Arbeit verpflichtet. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber Sie einseitig von der Arbeit freistellt – das muss aber explizit ausgesprochen werden. In diesem Fall behalten Sie Ihren Lohn, müssen aber nicht mehr arbeiten.
Lassen Sie auch hier durch einen Anwalt prüfen, ob die Freistellung rechtens ist und welche Konsequenzen sie für Ihre Urlaubsansprüche und andere Leistungen hat.

7. Emotionale und rechtliche Stabilität gewinnen

Eine Kündigung ist mehr als nur ein rechtlicher Vorgang. Sie greift tief in das Leben der Betroffenen ein. Umso wichtiger ist es, in dieser Phase sowohl emotional als auch rechtlich stabil zu bleiben. Vertrauen Sie sich engen Bezugspersonen an und holen Sie sich professionelle Hilfe, wenn Sie merken, dass die Situation Sie belastet.
Und: Sie sind nicht allein. Täglich wenden sich Arbeitnehmende an mich, um Klarheit zu gewinnen und ihre Rechte zu wahren.

8. Jetzt aktiv werden: Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist es jetzt an der Zeit, zu handeln. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam besprechen wir, wie Ihre Chancen stehen, welche Wege Ihnen offenstehen und ob eine Klage oder Verhandlung sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular. Ich stehe Ihnen telefonisch, vor Ort in Rodgau oder per Videokonferenz zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus Ihrer Situation machen.

9. Fazit: Ihre ersten Schritte nach einer Kündigung

  • Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen.
  • Prüfen Sie die Kündigung auf Form und Inhalt.
  • Beachten Sie die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.
  • Lassen Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten rechtlich einschätzen.
  • Verhandeln Sie nicht ohne juristische Begleitung.
  • Melden Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend.
  • Bleiben Sie aktiv und holen Sie sich Unterstützung.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts und holen Sie sich rechtliche Beratung. Achten Sie auf die Klagefrist von drei Wochen.
Wie geht es nach einer Kündigung weiter?
Sie sollten Ihre Rechte prüfen lassen, sich arbeitssuchend melden und erste Bewerbungen vorbereiten.
Wann muss ich nach einer Kündigung zur Arbeitsagentur?
Spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Bin ich verpflichtet, nach der Kündigung weiterzuarbeiten?
Ja, solange Sie nicht freigestellt wurden, müssen Sie weiterarbeiten.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur selten, aber mit anwaltlicher Hilfe können oft Abfindungen verhandelt werden.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Sie kann zur Rücknahme der Kündigung oder zu einer Abfindung führen. Voraussetzung: Die Klage wird rechtzeitig eingereicht.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne rechtliche Prüfung. Aufhebungsverträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen.
Bildquellennachweis: Stadtratte | Canva.com

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian Kemmerer ist seit seiner Zulassung 2020 in Rodgau tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Er unterstützt Arbeitnehmer engagiert bei Kündigungsschutzklagen, Vertragsprüfung und –gestaltung sowie bei Konflikten wie Mobbing, Diskriminierung oder Problemen mit dem Betriebsrat .
Mandanten schätzen seine professionelle, empathische und effektive Vertretung – persönlich in der Kanzlei Philipp‑Reis‑Str. 17 in 63110 Rodgau, telefonisch oder digital. Seine praxisnahe Rechtsberatung zielt darauf ab, schnell eine faire Lösung zu erzielen, sei es vor Gericht oder in Verhandlungen .
Christian Kemmerer

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo -Fr von 09:00 bis 17:00 Uhr
0155 / 66914390