Nach dem ersten Schreck sollten Sie die Abmahnung sorgfältig lesen. Prüfen Sie insbesondere, ob der Vorwurf die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Abmahnung erfüllt: Werden Datum, Ort, Uhrzeit, beteiligte Personen und konkrete Handlungen so detailliert genannt, dass der Vorwurf objektiv nachprüfbar ist? Fehlt diese rechtlich gebotene Bestimmtheit, ist das ein wesentlicher Angriffspunkt.
Besonders wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben oder den Inhalt anzuerkennen. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber um „Bestätigung des Erhalts" bittet – prüfen Sie genau den Wortlaut, ob Sie damit möglicherweise auch die Vorwürfe als berechtigt anerkennen würden. Im Zweifel sollten Sie ausdrücklich formulieren:
"Hiermit bestätige ich lediglich den Erhalt des Schreibens, nicht jedoch dessen inhaltliche Richtigkeit.”