Für viele Beschäftigte überwiegen die Risiken eines Aufhebungsvertrags deutlich. Mit der Unterschrift verzichten Sie auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und geben damit eine wichtige Sicherheit aus der Hand. Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist – und selbst dann fällt die Summe häufig deutlich geringer aus, als Sie es vielleicht erwarten würden.
Besonders belastend ist für viele, dass die Agentur für Arbeit in den meisten Fällen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und die Bezugsdauer kann sich zusätzlich verkürzen. Auch andere Ansprüche, etwa auf Urlaubsabgeltung, Boni oder Provisionen, gehen ohne klare Regelung im Vertrag oft stillschweigend verloren.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 5.000 €. Klingt nach viel Geld – tatsächlich könnte er im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine deutlich höhere Abfindung durchsetzen. Außerdem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sodass die scheinbare Sicherheit schnell verpufft.