Aufhebungsvertrag Unterschreiben oder nicht?
Anwalt für Arbeitsrecht in Rodgau

Aufhebungsvertrag Unterschreiben oder nicht?

Der Gedanke, das Arbeitsverhältnis zu beenden, kommt für viele Beschäftigte überraschend. Häufig legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor und bittet um schnelle Unterschrift. Vielleicht kennen auch Sie die Situation: Sie sitzen im Büro Ihres Vorgesetzten, bekommen das Dokument hingelegt und es wird betont, dass eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten das "Beste" sei. In solchen Momenten fühlen sich viele Arbeitnehmende unter Druck gesetzt und unsicher.
Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag bringt oft mehr Nachteile als Vorteile – zumindest dann, wenn er ungeprüft unterschrieben wird. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, erfahren Sie hier, worauf Sie achten sollten, welche Risiken bestehen und warum eine rechtliche Beratung so wichtig ist.
Aufhebungsvertrag
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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Im Unterschied zur Kündigung spricht keine Seite einseitig die Beendigung aus, sondern beide Parteien unterzeichnen die Vereinbarung einvernehmlich. Viele Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge, um Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden oder um Arbeitsverhältnisse kurzfristig zu beenden. Für Arbeitnehmende kann er auf den ersten Blick attraktiv wirken – etwa, wenn eine Abfindung angeboten wird oder das Verhältnis zum Unternehmen ohnehin belastet ist. Doch der Schein trügt oft: Die rechtlichen Folgen sind weitreichend.

Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Beschäftigte können eine Kündigungsschutzklage einreichen und so ihre Rechte wahren. Bei einem Aufhebungsvertrag dagegen verzichten Sie bewusst auf diesen Schutz. Wichtige Unterschiede:
  • Kündigung: Arbeitgeber müssen Fristen, Kündigungsschutz und Mitbestimmungsrechte beachten. Beschäftigte können klagen.
  • Aufhebungsvertrag: Beendigung erfolgt sofort oder zum vereinbarten Termin – ohne Kündigungsschutz.
Das bedeutet: Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie oft unwiderruflich auf Rechte, die Ihnen sonst zustehen würden.

Worauf Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten

Ein Aufhebungsvertrag enthält meist Klauseln zu Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Resturlaub, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln. Klingt zunächst überschaubar – die Tücken liegen jedoch im Detail.
Oft sind folgende Punkte problematisch:
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn Sie freiwillig zustimmen.
  • Abfindungshöhe: Viele Angebote liegen deutlich unter dem, was im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erreichbar wäre.
  • Resturlaub und Überstunden: Ohne klare Regelung gehen Ansprüche verloren.
  • Zeugnis: Formulierungen sind entscheidend für Ihre berufliche Zukunft.
Deshalb sollten Sie einen Vertrag niemals ungeprüft unterschreiben.

Typische Nachteile für Beschäftigte

Für viele Beschäftigte überwiegen die Risiken eines Aufhebungsvertrags deutlich. Mit der Unterschrift verzichten Sie auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und geben damit eine wichtige Sicherheit aus der Hand. Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist – und selbst dann fällt die Summe häufig deutlich geringer aus, als Sie es vielleicht erwarten würden. Besonders belastend ist für viele, dass die Agentur für Arbeit in den meisten Fällen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und die Bezugsdauer kann sich zusätzlich verkürzen. Auch andere Ansprüche, etwa auf Urlaubsabgeltung, Boni oder Provisionen, gehen ohne klare Regelung im Vertrag oft stillschweigend verloren. Ein Beispiel: Eine Beschäftigte erhält nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 5.000 €. Klingt nach viel Geld – tatsächlich könnte sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine deutlich höhere Abfindung durchsetzen. Außerdem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sodass die scheinbare Sicherheit schnell verpufft.
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Lassen Sie die Vereinbarung sofort von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Ich unterstütze Sie dabei, unfaire Klauseln zu vermeiden, eine angemessene Abfindung zu sichern und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu verhindern – persönlich vor Ort in Rodgau, telefonisch oder per Videokonferenz.

Vorteile, die es geben kann

Natürlich gibt es auch Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann – etwa, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben und das alte Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchten. Auch können Streitigkeiten vermieden werden, wenn sich beide Seiten gütlich einigen. Allerdings gilt: Solche Vorteile bestehen nur, wenn die Bedingungen wirklich zu Ihnen passen. Eine unabhängige rechtliche Prüfung ist deshalb entscheidend.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Aufhebungsvertrag?

Ein häufiger Irrtum: Viele Beschäftigte glauben, auch beim Aufhebungsvertrag müsse die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Das ist nicht der Fall. Die Parteien können einen beliebigen Beendigungszeitpunkt vereinbaren – auch sofort. Gerade das führt jedoch häufig zu Problemen mit der Agentur für Arbeit, da ein „freiwilliges“ vorzeitiges Ausscheiden als Grund für eine Sperrzeit gewertet wird.

Kann man nach einem Aufhebungsvertrag wieder eingestellt werden?

Rein rechtlich ist es möglich, nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages erneut beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt zu werden. In der Praxis kommt das jedoch selten vor. Arbeitgeber schließen Aufhebungsverträge in der Regel, weil sie das Arbeitsverhältnis dauerhaft beenden möchten. Beschäftigte sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass eine Rückkehr realistisch ist.
Lassen Sie sich juristisch beraten!
Ein professioneller Rechtsbeistand kann für Sie mit dem Arbeitgeber verhandeln, Ihre Interessen vertreten und auf Wunsch auch einen Aufhebungsvertrag rechtlich überprüfen. Achten Sie darauf, nichts zu unterschreiben, bevor Sie nicht juristisch beraten wurden.
Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein - mit Erfahrung, Strategie und Verhandlungsgeschick.

Wann ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

Kurz gesagt: immer, bevor Sie unterschreiben. Viele Arbeitnehmende wenden sich erst nach der Unterzeichnung an eine Kanzlei – oft ist es dann zu spät, um noch etwas zu ändern. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen aufzeigen, welche Ansprüche bestehen, ob eine Abfindung angemessen ist und wie Sie Sperrzeiten vermeiden. Rechtsanwalt Christian Kemmerer unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die für Sie beste Lösung zu finden – sei es durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder durch Prüfung einer Kündigungsschutzklage.

Fazit: Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich, aber ohne Kündigungsschutz.
  • Häufig drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
  • Abfindungen sind oft niedriger als das, was gerichtlich erreichbar wäre.
  • Resturlaub, Überstunden und Ansprüche sollten unbedingt geregelt sein.
  • Vor der Unterschrift ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, die gesetzlichen Regeln unterliegt. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – meist ohne Kündigungsschutz.
2. Welche Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag haben?
Mögliche Nachteile sind Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Verlust von Ansprüchen und eine oft zu geringe Abfindung.
3. Welche Kündigungsfrist gilt beim Aufhebungsvertrag?
Es gibt keine feste Frist. Der Beendigungszeitpunkt wird frei vereinbart – auch sofort.
4. Sollte ich einen Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschreiben?
Nein. Sie verzichten damit möglicherweise auf wichtige Rechte. Eine rechtliche Beratung ist dringend zu empfehlen.
5. Kann man nach einem Aufhebungsvertrag wieder eingestellt werden?
Rein rechtlich ja, praktisch aber selten. Arbeitgeber nutzen oft Aufhebungsverträge , um das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu beenden.
6. Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag für mich?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab – etwa, ob Sie eine neue Stelle haben oder ob die Abfindung fair ist. Eine anwaltliche Einschätzung schafft Klarheit.
7. Wer unterstützt mich bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags?
Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie niemals ungeprüft unterschreiben. Rechtsanwalt Christian Kemmerer in Rodgau ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und erkennt für Sie mögliche Fallstricke. Er prüft, ob die Regelungen fair sind, verhandelt bei Bedarf bessere Konditionen und hilft, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. So sichern Sie Ihre Ansprüche und finden eine Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
Bildquellennachweis: Stadtratte | Canva.com, Signature Pro | Unsplash

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian Kemmerer ist seit seiner Zulassung 2020 in Rodgau tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Er unterstützt Arbeitnehmer engagiert bei Kündigungsschutzklagen, Vertragsprüfung und –gestaltung sowie bei Konflikten wie Mobbing, Diskriminierung oder Problemen mit dem Betriebsrat .
Mandanten schätzen seine professionelle, empathische und effektive Vertretung – persönlich in der Kanzlei Philipp‑Reis‑Str. 17 in 63110 Rodgau, telefonisch oder digital. Seine praxisnahe Rechtsberatung zielt darauf ab, schnell eine faire Lösung zu erzielen, sei es vor Gericht oder in Verhandlungen .
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