Anwaltskosten Kündigung Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung? Und wer übernimmt das?
Anwalt für Arbeitsrecht in Rodgau

Anwaltskosten Kündigung Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung? Und wer übernimmt das?

Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmende völlig überraschend. Neben der Sorge um den Arbeitsplatz stellen sich sofort viele Fragen: Soll ich die Kündigung einfach hinnehmen oder mich dagegen wehren? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Und vor allem – was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung überhaupt?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Anwaltskosten bei einer Kündigung berechnen, wer diese Kosten trägt und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Ich zeige Ihnen außerdem anhand konkreter Beispiele, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und warum sich anwaltliche Unterstützung fast immer lohnt – auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Anwaltskosten Kündigung
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1. Kündigung erhalten warum anwaltliche Hilfe jetzt wichtig ist

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Denn gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen vorgehen. Danach gilt sie automatisch als wirksam. Diese kurze Frist lässt wenig Raum für Überlegungen. Gleichzeitig müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, die Ihre berufliche und finanzielle Zukunft betreffen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. Er beurteilt auch, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Dabei geht es nicht nur um juristische Aspekte. Es geht auch um die Frage, welche Kosten entstehen und ob diese in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Erfolg stehen.
Gerade in dieser angespannten Situation ist rechtliche Beratung nicht nur fachlich wichtig. Sie bietet auch emotional eine große Unterstützung. Viele Betroffene fühlen sich nach einem Kündigungsgespräch verunsichert und unter Druck gesetzt. Eine fundierte Ersteinschätzung zeigt Ihnen sofort, welche Chancen bestehen und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen müssen. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen, ohne wertvolle Zeit zu verlieren.

2. Wie berechnen sich Anwaltskosten im Arbeitsrecht?

Die Kosten eines Anwalts richten sich in Deutschland in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das bedeutet: Die Gebühren hängen vom sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert ab.
Im Arbeitsrecht wird der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen meist auf drei Bruttomonatsgehälter festgesetzt. Verdienen Sie beispielsweise 3.000 € brutto im Monat, beträgt der Streitwert 9.000 €.
Aus diesem Wert berechnet sich die gesetzliche Gebühr. In Kündigungssachen wird häufig direkt Klage erhoben, da in der Regel keine Kostenübernahme erfolgt. Eine außergerichtliche Geschäftsgebühr fällt daher nur in Ausnahmefällen an. Im gerichtlichen Verfahren entstehen eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr; kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung – in der Regel in Form einer Abfindungszahlung –, fällt zusätzlich eine Vergleichsgebühr an. Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden, etwa auf Stundenbasis oder als Pauschalbetrag, insbesondere bei rein beratenden Tätigkeiten.

3. Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung konkret?

Beispiel 1:

Streitwert: 6.000 € (drei Bruttomonatsgehälter à 2.000 €)
  • Gerichtliche Vertretung (Kündigungsschutzklage inkl. Gerichtstermin): rund 1.300 €
  • Kommt es zu einem Vergleich (z. B. Abfindung), entsteht zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Höhe von ca. 500 €.
Hinweis: Bei einem Vergleich im Arbeitsrecht fallen keine Gerichtskosten an.

Beispiel 2:

  • Streitwert: 9.000 € (drei Bruttomonatsgehälter à 3.000 €)
  • Gerichtliche Vertretung: etwa 1.800 €
  • Vergleichsgebühr: ca. 700 €

Beispiel 2:

  • Streitwert: 15.000 € (ca. drei Bruttomonatsgehälter à 5.000 €)
  • Gerichtliche Vertretung (Kündigungsschutzklage inkl. Gerichtstermin): rund 2.300 €
  • Vergleichsgebühr in Höhe von ca. 900 €.
Diese Werte sind Richtgrößen. Entscheidend ist immer der konkrete Umfang der Tätigkeit. In vielen Fällen lohnt sich die Investition. Dies gilt besonders, wenn Sie durch anwaltliche Unterstützung eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung erreichen können.

4. Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?

Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wer muss den Anwalt eigentlich bezahlen?
Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Das gilt unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.
Das heißt: Auch wenn Sie den Prozess gewinnen, übernimmt der Arbeitgeber Ihre Anwaltskosten nicht. Umgekehrt müssen Sie sich auch nicht vor den Anwaltskosten des Arbeitgebers fürchten.
Je nach Einkommens- und Vermögenslage kann Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise bewilligt werden; in manchen Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Alternativ kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern!
Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, was ein Anwalt kostet? Warten Sie nicht ab – die Drei-Wochen-Frist läuft bereits. Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon oder Videokonferenz an und erläutere Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie möchten, können wir im Anschluss einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Rodgau vereinbaren.
Kontaktieren Sie mich noch heute, damit wir Ihre Rechte sichern und keine Frist verstreicht.

5. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz Kostenrisiko?

Viele Beschäftigte zögern, weil sie die Kosten scheuen. Doch oft zahlt sich der Schritt vor Gericht aus, denn in den meisten Kündigungsschutzverfahren enden die Verhandlungen mit einer Abfindung oder einer einvernehmlichen Lösung. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage gewinnen, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz oder erhalten eine finanzielle Entschädigung.
Diese ist meist deutlich höher als die Anwaltskosten. Selbst wenn Sie verlieren, wissen Sie wenigstens sicher, dass die Kündigung rechtmäßig war, und können mit Klarheit neu planen.
Gerade bei außerordentlichen Kündigungen ist zudem zu beachten, dass Arbeitnehmende regelmäßig mit einer Sperrfrist durch die Bundesagentur für Arbeit rechnen müssen. Eine Kündigungsschutzklage kann diese Sperrfrist verhindern oder nachträglich aufheben. Rechtsanwalt Christian Kemmerer prüft Ihre Chancen realistisch. Er unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob sich eine Klage lohnt.

6. Ohne Rechtsschutzversicherung was tun?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie nicht auf rechtliche Hilfe verzichten. Viele Arbeitnehmende befürchten hohe Kosten und verzichten deshalb auf anwaltliche Unterstützung. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, auch ohne Versicherungsschutz zu Ihrem Recht zu kommen.
Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen Klarheit über Ihre Situation. So wissen Sie im Voraus, welche Schritte sinnvoll sind und mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen. Diese erste Einschätzung hilft Ihnen zu beurteilen, ob sich ein rechtliches Vorgehen für Sie lohnt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie den Fall weiterverfolgen möchten. Eine weitere wichtige Option ist die Prozesskostenhilfe. Bei geringem Einkommen können Sie diese beim zuständigen Arbeitsgericht beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Bewilligung hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Auch die Erfolgsaussichten Ihrer Klage spielen eine Rolle. Viele Beschäftigte haben Anspruch auf diese staatliche Unterstützung, nutzen sie aber nicht, weil sie nichts davon wissen.
Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann eine Kündigungsschutzklage der richtige Weg sein. So können Sie prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, und gegebenenfalls Ihren Arbeitsplatz sichern oder eine Abfindung erzielen. Eine Klage schafft zudem Klarheit über Ihre Rechte und ermöglicht Ihnen, auf einer rechtlich abgesicherten Grundlage weiterzuplanen.

7. Fazit: Das Wichtigste zu den Anwaltskosten bei Kündigung

  • Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert
  • Der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen beträgt meist drei Bruttomonatsgehälter
  • In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst
  • Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich oft, da häufig Abfindungen erzielt werden
  • Ohne Rechtsschutzversicherung helfen Prozesskostenhilfe und die kostenlose Ersteinschätzung von RA Kemmerer
  • Schnelles Handeln ist wichtig – die Frist beträgt nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung

8. FAQ Häufige Fragen zu Anwaltskosten bei Kündigung

Was kostet 1 Stunde beim Anwalt?
Im Arbeitsrecht erfolgt die Abrechnung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nicht nach Stundensatz. Ein Stundenhonorar kann jedoch individuell vereinbart werden, beispielsweise für Beratungsgespräche. Die Höhe hängt von der Erfahrung des Anwalts und der Region ab.
Kann ich die Anwaltskosten vorher einschätzen?
Ja, in einer Ersteinschätzung bei mir erhalten Sie eine transparente Übersicht über alle voraussichtlich anfallenden Kosten, insbesondere für die gerichtliche Vertretung in einer Kündigungsschutzsache.
Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Wann lohnt sich eine Klage gegen eine Kündigung?
Wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen oder eine Abfindung erzielt werden kann, lohnt sich eine Klage fast immer.
Was kostet eine Klage gegen eine Kündigung?
Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Die gesetzlichen Gebühren steigen mit dem Streitwert. Eine genaue Kosteneinschätzung erhalten Sie nach Prüfung Ihres Einzelfalls.
Bildquellennachweis: Stadtratte | Canva.com

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian Kemmerer ist seit seiner Zulassung 2020 in Rodgau tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Er unterstützt Arbeitnehmer engagiert bei Kündigungsschutzklagen, Vertragsprüfung und –gestaltung sowie bei Konflikten wie Mobbing, Diskriminierung oder Problemen mit dem Betriebsrat .
Mandanten schätzen seine professionelle, empathische und effektive Vertretung – persönlich in der Kanzlei Philipp‑Reis‑Str. 17 in 63110 Rodgau, telefonisch oder digital. Seine praxisnahe Rechtsberatung zielt darauf ab, schnell eine faire Lösung zu erzielen, sei es vor Gericht oder in Verhandlungen .
Christian Kemmerer

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